Maître AO
Lumina Systèmes
Lesezeit : 10 Min.
Aktualisiert am 9. April 2026

Technisches Angebot Aufzüge: Wartung, Modernisierung und Nachrüstung in öffentlichen Aufträgen

Aufzugswartungsverträge sind mehrjährige Vereinbarungen von erheblicher Bedeutung für Kommunen und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften. Der Auftraggeber vergleicht Angebote nach präzisen Kriterien: Wartungsumfang (Voll- oder Teilvertrag), Reaktionsfähigkeit bei Störungen, SAE-Gesetzkonformität und Modernisierungsfähigkeit.

Voll- oder Teilvertrag: Ihr Angebot klären

Die Unterscheidung zwischen Vollvertrag (CP) und Teilvertrag (EP) ist fundamental. CP umfasst alle Ersatzteile außer Vandalismus und Obsoleszenz; EP umfasst nur routinemäßige Verschleißteile. Der Auftraggeber erwartet ein Angebot, das unmissverständlich klärt: erschöpfende Liste der ein- und ausgeschlossenen Teile, Obsoleszenz- und Vandalismusgrenzen sowie Preismechanismus für nicht abgedeckte Teile.

Präventive Wartungsbesuche sind ebenfalls ein wichtiges Kriterium: das regulatorische Minimum beträgt 6 Besuche, aber 12 (monatlich) erzielen eine bessere Bewertung.

Reaktionsfähigkeit und Bereitschaftsdienst

Reaktionszeiten sind ein nahezu systematisches Bewertungskriterium bei Aufzugsverträgen.

Personenbefreiung und Störungsbeseitigung

Personenbefreiung ist eine Ergebnispflicht. Spezifizieren Sie Ihre Verpflichtung: Eintreffzeit vor Ort (typisch 30 bis 60 Minuten), 24/7-Verfügbarkeit, Bereitschaftspersonal in der geografischen Zone. Für Routinestörungen ist eine 4-Stunden-Wiederherstellungsverpflichtung der Standard.

Bereitschaftsorganisation

Beschreiben Sie Ihre Organisation: Anzahl der Bereitschaftstechniker, Abdeckungsgebiet, mit Routineteilen ausgestattetes Fahrzeug, Eskalationskette für komplexe Störungen. Fernalarm und Ferndiagnose sind differenzierende Vorteile.

SAE-Gesetz und Modernisierung

Das SAE-Gesetz (Sicherheit bestehender Aufzüge) schreibt 17 Nachrüstungsmaßnahmen in aufeinanderfolgenden Tranchen vor. Ihr Angebot muss zeigen, dass Sie den Konformitätsstand des Anlagenparks beherrschen und den Auftraggeber bei der Planung der verbleibenden Maßnahmen begleiten können.

Zu vermeidende Fehler

CP/EP-Verwechslung — Ein unklarer Umfang bei ein-/ausgeschlossenen Teilen erzeugt Misstrauen.

Nicht verbindliche Reaktionszeiten — Vage Formulierungen statt quantifizierter Verpflichtungen werden abgestraft.

SAE-Gesetz ignoriert — Den Konformitätsstand des Anlagenparks nicht zu erwähnen zeigt mangelnde Expertise.

Kein Reporting — Das Fehlen eines monatlichen Reportings (Verfügbarkeitsrate, Störungen, Stillstandszeiten) entzieht dem Auftraggeber ein erwartetes Steuerungsinstrument.

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